Die ärztlichen Gutachter des IAB sind seit vielen Jahren als Sachverständige/Gutachter für Gerichte, v.a. Sozialgerichte tätig.
Im Sozialgerichtsverfahren können die Parteien nach § 109 SGG einen bestimmten ärztlichen Begutachter vorschlagen, der dann vom Gericht ernannt wird. Einzelheiten dazu sind in den Gesetzen geregelt.
Unsere Gutachter können aber auch im Rahmen von sogenannten Privatgutachten beauftragt werden, und zwar von Privatpersonen oder ihren Rechtsvertretern. Auch hier gelten die strengen Grundsätze der Unabhängigkeit und Objektivität.
Wenn Sie oder Ihr Rechtsanwalt ein solches Gutachten durch das IAB in Erwägung ziehen, können Sie auf der Seite „Kontaktformular“ einen Fragebogen ausfüllen und uns zusenden. Auch die telefonische Kontaktaufnahme ist möglich.
Sollte das IAB nicht zeitnah in der Lage sein, Ihnen zu helfen, leiten wir Sie gern kompetent weiter. In jedem Fall beantworten wir Ihre Anfrage schnell und Ihr Anliegen kompetent.
Insbesondere in Sozialgerichtsverfahren wird es (je nach Beweisbeschluss) nicht ausreichen, das Gutachten ausschließlich an Hand der Auswertung der Aktenlage zu erstatten.
Ist das persönliche Gespräch, die körperliche Untersuchung, eine Laboranalyse oder die Messung von Funktionen (EKG, Lungenfunktion etc.) erforderlich, werden Sie eingeladen, einen unserer Untersuchungsstützpunkte aufzusuchen. Die Einladung hierzu mit der Beschreibung der erforderlichen Vorbereitungen ergeht rechtzeitig an Sie. Sie erhalten mit der Einladung einen Fragebogen, den Sie bitte vollständig ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen. Die Einladung informiert Sie auch, wie Sie am Untersuchungstag mit Ihren aktuell einzunehmenden Medikamenten umgehen sollen.
Der Umfang der Untersuchung orientiert sich streng an den zu beantwortenden Beweisfragen des Gerichtes bzw. Ihrem Gutachtenauftrag und wird Ihnen ausführlich erläutert. Fühlen Sie sich zu einzelnen Untersuchungsgängen nicht in der Lage, äußern Sie dies gegenüber dem untersuchenden Arzt.
In der Regel ist die Untersuchung innerhalb weniger Stunden erledigt. Die Zugänge zu den Untersuchungseinheiten sind behindertengerecht, im Einzelfall können Sie uns auf besondere Anforderungen hinweisen. Die Standorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Bitte erwarten Sie nicht, dass der Gutachter sich zu einem Untersuchungsergebnis direkt Ihnen gegenüber äußert. Dies geschieht ausschließlich im schriftlich zu erstattenden Gutachten.
Die Gutachter des IAB sind in ihren jeweiligen Fachgebieten und im Gutachtenwesen erfahrene Ärzte. Sie absolvieren regelmäßig Fortbildungen in ihren Fachgebieten und in Fragen der Ärztlichen Begutachtung. Die Gutachten werden mit höchstmöglicher Kompetenz unter Berücksichtigung des Standes der medizinischen Wissenschaft auch abweichender Lehrmeinungen erstattet, um Zusammenhänge zu klären und in die Begründung der gutachterlichen Schlussfolgerungen einfließen zu lassen.Die Gutachter und das IAB führen keine Rechtsberatungen durch. Anwälte des IAB übernehmen keine Mandate in Verfahren, in denen Gutachtenaufträge erteilt sind.